Fahrlehrer -Ausbildung
Zur Ausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer richtet sich nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrlehrerausbildungsordnung. Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer bieten wir zusätzlich auch die Fahrlehrerweiterbildung gemäß § 33a des Fahrlehrergesetzes, sowie diverse Fortbildungskurse für Fahrlehrer in unserem Hause an.
Wie wird man Fahrlehrer?
Der Fahrplan zu einem erfolgreichen Fahrlehrer setzt sich aus mehreren Stufen zusammen. Zum Beginn müssen die Voraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers erfüllt sein.
Anschließend kann mit der Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE (PKW mit Anhänger) begonnen werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis kann sich jeder Fahrlehrer unter Berücksichtigung seiner eigenen Interessen für neue Aufgaben qualifizieren.
So kann er zum Beispiel seine Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A (Motorrad), Klasse CE (Lkw) oder die Klasse DE (KOM) erweitern und sich dadurch stets neuen und abwechslungsreichen Tätigkeiten widmen. Die hierfür erforderlichen Lehrgänge finden in unserem Hause in ganztägigen Kursen nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes von 8:15 bis 15:30 statt. Sowohl Abend- als auch Teilzeitkurse können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht angeboten werden.
Voraussetzungen
Das Mindestalter von 21 Jahren muss bei der Aushändigung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis erreicht sein.
Da der Fahrlehrerberuf ein Fortbildungsberuf ist, kann man sich mit einem anerkannten Lehrberuf weiterbilden. Deshalb ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung erforderlich.
Körperliche Eignung
Die körperliche und geistige Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden.
Fachlich und pädagogisch geeignet
Ausreichende Deutschkenntnisse