Ausbildungsfahrlehrer
Voraussetzungen:
Voraussetzung für den Besuch des Seminars „Ausbildungsfahrlehrer“ ist, dass Sie drei Jahre lang hauptberuflich Fahrschüler in Theorie und Praxis der Klasse B ausgebildet haben.
Für den Inhaber einer Fahrschule gilt zusätzlich, dass er seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter einer Fahrschule tätig ist.
Ziel:
Ziel des Seminars ist es, einen Fahrlehreranwärter nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung in einer Ausbildungsfahrschule ordnungsgemäß auszubilden.
Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit Anwärterschein
- Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Die Abschlussprüfung (theoretische u. praktische Lehrprobe) des Fahrlehreranwärters
Das Seminar wird von erfahrenen Fahrlehrern und Pädagogen durchgeführt.
Termine