Weiterbildung §53 Abs.1 FahrlG
Allgemein:
Jeder Fahrlehrer/-in hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Inhalte (Auszüge)
- Neues aus der StVO, StVZO, FeV
- Neues aus dem Verkehrsrecht
- Neuerungen in der Technik
- LKW Kontrollen
- Arbeits- und Steuerrecht
- Gewohnheiten beim Autofahren
- Praxis (z. B. Sicherheitstraining)
- Prüfungsangst
Das Seminar wird von erfahrenen Fahrlehrern, Dipl. Ingenieuren, Juristen, Steuerberater, Dipl. Pädagogen und Psychologen durchgeführt.
Termine
Fahrlehrer-Weiterbildung
07.02.2024 - 09.02.2024
25.09.2024 - 27.09.2024
23.10.2024 - 25.10.2024
27.11.2024 - 29.11.2024
Kursgebühr: 330 €
Jetzt Anmelden