Weiterbildung §53 Abs.1 FahrlG
Allgemein:
Jeder Fahrlehrer/-in hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Inhalte (Auszüge)
- Neues aus der StVO, StVZO, FeV
- Neues aus dem Verkehrsrecht
- Neuerungen in der Technik
- LKW Kontrollen
- Arbeits- und Steuerrecht
- Gewohnheiten beim Autofahren
- Praxis (z. B. Sicherheitstraining)
- Prüfungsangst
Das Seminar wird von erfahrenen Fahrlehrern, Dipl. Ingenieuren, Juristen, Steuerberater, Dipl. Pädagogen und Psychologen durchgeführt.
Termine
Fahrlehrer-Weiterbildung
05.02.2025 - 07.02.2025
24.09.2025 - 26.09.2025
22.10.2025 - 24.10.2025
26.11.2025 - 28.11.2025
Kursgebühr: 330 €
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