Weiterbildung §53 Abs.1 FahrlG
Allgemein:
Jeder Fahrlehrer/-in hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Inhalte (Auszüge)
- Neues aus der StVO, StVZO, FeV
- Neues aus dem Verkehrsrecht
- Neuerungen in der Technik
- LKW Kontrollen
- Arbeits- und Steuerrecht
- Gewohnheiten beim Autofahren
- Praxis (z. B. Sicherheitstraining)
- Prüfungsangst
Das Seminar wird von erfahrenen Fahrlehrern, Dipl. Ingenieuren, Juristen, Steuerberater, Dipl. Pädagogen und Psychologen durchgeführt.
Termine
Fahrlehrer-Weiterbildung
18.10.2023 - 20.10.2023
330 €
29.11.2023 - 01.12.2023
330 €
Kursgebühr: 330 €
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